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Kaution
Auszug aus den AGB
§ 8 - Kaution
8.1
Es wird eine preisabhängige Kaution erhoben. Die ausgewiesene Kaution ist vom Mieter per Vorkasse zusammen mit dem Materialmietbetrag auf das Konto des Vermieters zu entrichten. Die Kautionshöhe wird in der Zahlungsaufforderung ausgewiesen.
8.2
Werden die Mietobjekte nach Ablauf des Mietzeitraums dem Vermieter in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, wird die geleistete Kaution spätestens 10 Kalendertage nach dem Mietzeitraum auf das Konto des Mieters zurückerstattet. Die Materialrückgabe hat durch den Mieter persönlich zu erfolgen, andernfalls werden ihm mindestens 50 % des Kautionsbetrags abgezogen. Soll ein anderes Konto als das des Mieters dafür in Anspruch genommen werden, ist dies dem Vermieter schriftlich mitzuteilen.
8.3
Reduziert sich die Kaution durch Mieterhaftung, wird dem Mieter bereits bei Rückgabe der Mietobjekte der Betrag der Kautionsreduzierung mitgeteilt. Als Bestätigung und Nachweis über die Reduzierung unterzeichnet der Mieter einen Beleg.
8.4
Wird die Kaution aufgrund von Beschädigungen, Totalverlust usw. verwirkt, behält der Vermieter den gesamten Kautionsbetrag zur Deckung der Schadenskosten ein. Die weitergehende Umlage der Kosten nach § 7.2 dieser AGB bleibt dem Vermieter vorbehalten. Auch hier unterzeichnet der Mieter einen Beleg zur Bestätigung.
Die Kaution staffelt sich wie folgt:
§ 8 - Kaution
8.1
Es wird eine preisabhängige Kaution erhoben. Die ausgewiesene Kaution ist vom Mieter per Vorkasse zusammen mit dem Materialmietbetrag auf das Konto des Vermieters zu entrichten. Die Kautionshöhe wird in der Zahlungsaufforderung ausgewiesen.
8.2
Werden die Mietobjekte nach Ablauf des Mietzeitraums dem Vermieter in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, wird die geleistete Kaution spätestens 10 Kalendertage nach dem Mietzeitraum auf das Konto des Mieters zurückerstattet. Die Materialrückgabe hat durch den Mieter persönlich zu erfolgen, andernfalls werden ihm mindestens 50 % des Kautionsbetrags abgezogen. Soll ein anderes Konto als das des Mieters dafür in Anspruch genommen werden, ist dies dem Vermieter schriftlich mitzuteilen.
8.3
Reduziert sich die Kaution durch Mieterhaftung, wird dem Mieter bereits bei Rückgabe der Mietobjekte der Betrag der Kautionsreduzierung mitgeteilt. Als Bestätigung und Nachweis über die Reduzierung unterzeichnet der Mieter einen Beleg.
8.4
Wird die Kaution aufgrund von Beschädigungen, Totalverlust usw. verwirkt, behält der Vermieter den gesamten Kautionsbetrag zur Deckung der Schadenskosten ein. Die weitergehende Umlage der Kosten nach § 7.2 dieser AGB bleibt dem Vermieter vorbehalten. Auch hier unterzeichnet der Mieter einen Beleg zur Bestätigung.
Die Kaution staffelt sich wie folgt:
- bis 50 € Gesamtmiete - 20 € Kaution
- über 50 € bis 150 € Gesamtmiete - 50 € Kaution
- über 150 € bis 400 € Gesamtmiete - 150 € Kaution
- über 400 € Gesamtmiete - 250 € Kaution
